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Der Cluster betreibt kein eigenes Zertifizierungssystem. Er stützt sich auf die Standards, die ein Hersteller bereits erfüllt, und auf das Urteil des Hubs, das ihn eingeführt hat.
Dass die gesetzlich vorgeschriebenen Zertifizierungen für die Produktkategorie vorliegen und gültig sind, dass die Beschreibung einer Listung dem tatsächlich Hergestellten entspricht und dass Herkunftsangaben belegbar sind.
Hält ein Hersteller eine anerkannte Herkunftsbezeichnung oder Bio-Zertifizierung, wird das in der Listung ausgewiesen. Andernfalls wird keine Ersatzbehauptung erfunden.
Wenn etwas im Katalog nicht dem entspricht, was angekommen ist, schreiben Sie an [email protected]. Anliegen gehen an das regionale Hub, das sie gemeinsam mit dem Hersteller tatsächlich lösen kann.